1. Die Nutzung des Waldkletterparks ist eine sportliche Aktivität, die mit Risiken verbunden ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die infolge der Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln entstehen. Die Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln kann zu ernsthaften Unfällen führen.
  2. Teilnehmer/innen müssen körperlich und mental fit sein. Falls Zweifel bestehen, raten wir Ihnen, zuerst die Anlage vom Boden aus zu besichtigen und ggf. Ihren Arzt zu fragen. Schwangere Frauen sind leider von der Teilnahme ausgeschlossen. Personen, die unter Rückenbeschwerden oder Gelenkschwächen leiden, wird von der Nutzung der Riesenseilbahn abgeraten. Für die Kinder-Parcours beträgt das die Mindestgröße 105 cm (Altersempfehlung: mind. 4 Jahre); Für die Adventure-Parcours 140 cm (Altersempfehlung: mind. 9 Jahre). Kinder unter 6 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Generell gilt ein Maximalgewicht von 130 kg, jedoch 100 kg auf der Riesenseilbahn und dem Banana Jump. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol stehen, oder von anderen Substanzen die die kognitiven oder motorischen Fähigkeiten beeinträchtigen, dürfen nicht teilnehmen. Teilnehmer/innen müssen immer einer Gruppe (mind. 2 Personen) angeschlossen sein.
  3. Vor dem Betreten der Anlage erhalten alle Teilnehmer/innen eine ausführliche Einweisung. Danach gilt das Prinzip der Sicherung auf eigene Verantwortung: die Nutzung der Aktivitäten erfolgt ohne professionelle Begleitung.
    Minderjährige dürfen nur mit der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten klettern. Teilnehmer/innen unter 14 Jahren müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden, die für ihre Sicherheit verantwortlich ist (max. 10 Minderjährige pro erwachsene Person). Die Begleitung kann vom Boden aus erfolgen. Dieser Person muss eine entsprechende Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten des Minderjährigen vorliegen. Der Betreiber haftet nur für Unfälle, die auf Fehler in der Sicherheitsausrüstung oder in der Anlage zurückzuführen sind.
  4. Teilnehmer/innen müssen passende Kleidung tragen (geschlossene Schuhe, keine herausragende Kleidungsstücke wie Schal, Bänder usw.). Keine Teilnahme unter Einfluss von Drogen- oder Alkohol. Keine Mitnahme von Gegenständen, die beim Klettern gefährlich sein können (z.B. durch Herunterfallen). Schmuck (inkl. Piercings) stellt eine Verletzungsgefahr dar. Der Betreiber rät nachdrücklich, Schmuck abzulegen. Wer dennoch mit Schmuck klettert, tut es auf eigenes Risiko, eine Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. Lange Haar müssen zusammenbebunden werden. Hierzu stellt der Betreiber Haargummis zur Verfügung. Gegenstände, die herunterfallen könnten (bspw. Handys, Kameras, Taschen usw.) dürfen nicht mitgeführt werden. Im Wald und solange Klettergurte getragen werden, herrscht absolutes Rauchverbot. Mit anderen Teilnehmern/innen, mit der Natur und der Anlage gilt respektvoller Umgang.
  5. Der Betreiber stellt den Teilnehmern eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu Verfügung, die auf die Anlage abgestimmt ist. Eine andere Ausrüstung darf nicht verwendet werden. Die PSA wird lediglich mit Hilfe des Personals an- und ausgezogen, nie vom Teilnehmer/in alleinWährend der Benutzung der Anlage dürfen Teilnehmer/innen zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein!
  6. Auf einem Element (Übung zwischen Plattformen, Kletterelement oder Seilbahn) eine Person, wobei eine erwachsene Person ein Kind auf einem Element begleiten darf. Vor Abfahrt einer Seilbahn ist immer zu prüfen, dass der Landungsbereich frei ist. Vor jedem Parcours und jedem Element ist der Schwierigkeitsgrad in Anbetracht der persönlichen Leistungsfähigkeit und Form zu beachten (Farbkodierung).
  7. Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen darf das Personal Teilnehmer/innen von der Anlage verweisen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Jeder Unfall ist unverzüglich an das Personal zu melden, und ein Unfallbericht auszufüllen.
  8. Bei schlechtem Wetter oder aus anderen sicherheitsrelevanten Gründen behält sich der Betreiber vor, die Anlage zu schließen bzw. zu evakuieren. In solchen Fällen erhalten Teilnehmer, die die Anlage weniger als 2 h ab Einweisung benutzen konnten, einen Gutschein für einen freien Eintritt. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
  9. Der Eintrittspreis berechtigt zur Nutzung der Anlage in Bad Neuenahr und Velbert-Langenberg für 4 h in den „Adventure“ Parcours (Leiwen 3 h). In den „Kinder“- Parcours beträgt die Kletterzeit 90 Minuten ab Einweisung. Danach muss auf Anfrage des Personals die PSA zurückgegeben werden. Behalten Sie unbedingt Ihren Kassenquittung, er ist für Reklamationen und Versicherungsschutz unabdingbar.
  10. Stornierungsbedingungen: An regulären Öffnungstagen werden keine Gebühren bei Nichterscheinen fällig (Ausnahme: Für Gruppen ab 15 Personen gelten die folgend genannten Stornierungsgebühren).Für Sonderöffnungen (d.h. Termine an Tagen, die in unserem Öffnungskalender in gelb markiert sind) gelten folgende Stornierungsbedingungen: bis 48h vor dem Termin kann kostenfrei storniert werden; für Stornierungen zwischen 24 und 48 Stunden vor dem Termin wird eine Stornogebühr von 50% fällig; für Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird eine Gebühr von 100% fällig. Dies gilt ebenfalls bei Abweichung der Teilnehmerzahl um 15% und mehr nach unten. Team-Events eigene Stornierungsbedingungen auf dem Buchungsformular beachten.

 

 

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss für Schulklassen und Jugendgruppen

  1. Die Nutzung des Wald-Kletterparks ist mit Risiken verbunden. Die Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln kann zu ernsthaften Unfällen führen.
  2. Ich bin für die oben beschriebene Gruppe zuständig; mir liegen von den Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten der minderjährigen Teilnehmer Einverständniserklärungen vor (Wir benötigen diese nicht!).
  3. Meines Wissens liegt bei keinem der Teilnehmer/innen Schwangerschaft, Herzrhythmusstörungen oder ernsthafte Rückenbeschwerden vor. Keiner der kletternden Teilnehmer/innen trägt einen Herzschrittmacher. Mir ist bekannt, dass das Maximalgewicht auf der Anlage 130kg beträgt, jedoch nur 100 kg auf der Megaseilbahn in Bad Neuenahr.
  4. Auf der Anlage gilt grundsätzlich das Prinzip der Sicherung auf eigener Verantwortung: die Nutzung der Aktivitäten erfolgt unter Aufsicht, jedoch ohne ständige Begleitung durch das Personal. Vor dem Betreten der Anlage erhalten alle Teilnehmer/innen eine ausführliche Einweisung. Begleitende Erwachsene (mind. 1 pro 20 Kinder) werden ebenfalls vom Personal eingewiesen und spielen eine aktive Rolle bei der Aufsicht der Kinder. Der Betreiber haftet nur für Unfälle, die auf Fehler in der Sicherheitsausrüstung oder in der Anlage zurückzuführen sind sowie bei grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter.
  5. Teilnehmer/innen müssen passende Kleidung tragen (geschlossene Schuhe, keine herausragende Kleidungsstücke wie Schal, Bänder usw.) und ggf. lange Haare, Schmuck, Piercings, Ringe sichern. Hierzu stellt der Betreiber Haargummis, Haarnetze und Klebeband zu Verfügung. Gegenstände, die herunterfallen könnten (bspw. Handys, Kameras, Taschen usw.) dürfen nicht mitgeführt werden. Solange Klettergurte getragen werden herrscht absolutes Rauchverbot, im Wald generell. Mit anderen Teilnehmern/innen, mit der Natur und der Anlage gilt respektvoller Umgang.
  6. Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere die Anweisungen, die während der Einweisung erteilt werden. Jeder Unfall ist unverzüglich an das Personal zu melden, und ein Unfallbericht auszufüllen.
  7. Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird lediglich mit Hilfe des Personals an- und ausgezogen, nie vom Teilnehmer allein. Teilnehmer/innen dürfen erst in einen Kletterparcours steigen, wenn sie sich mit beiden Karabiner an der Sicherungslinie (rote Markierung) eingehängt haben. Während der Benutzung der Anlage dürfen Teilnehmer/innen zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein!
  8. Vor Abfahrt einer Seilbahn ist immer zu prüfen, dass der Landungsbereich frei ist. Vor jedem Parcours und jedem Element ist der Schwierigkeitsgrad in Anbetracht der persönlichen Leistungsfähigkeit und Form zu beachten (Farbkodierung).
  9. Wertgutscheine, welche in unserem Gutscheinshop erstanden wurden, können nicht für einen Schulklassenausflug eingelöst werden.